Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der KAS,
liebe volljährige Schüler,
anbei leite ich Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung aktuelle
Informationen weiter, die bei privaten Reisen in Covid-19-Risikogebiete und der
anschließenden Rückkehr nach Deutschland zu beachten sind. Weitere Informationen
können Sie dem angefügten Merkblatt „Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für
Einreisende“.
- Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer Reise über die aktuellen Regelungen zur
Reiserückkehr:
Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fort- geschrieben
und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. - Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die die Quarantänepflicht
(§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt
(§ 2 CoronaEinrVO). - Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten in
Quarantäne begeben (s.o.). - Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen
volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die
Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. - Nicht erbrachte Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) müssen
nachgeholt werden. - Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland
entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein
negatives Testergebnis nachweisen können.
Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:
(1) Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48
Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer
Sprache verfasst sein.
(2) Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.
Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht
die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der
Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies
momentan die Quarantänepflicht.
Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter:
https://www.mags.nrw/coronavirus.
Beste Grüße Mirja Matysiak und Moritz Magdeburg
Anhang: Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende
Schlagwörter: Corona Virus, Eltern