Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleg*innen,
wir hoffen, Sie und Ihre Familien haben ruhige Feiertage erlebt sowie ein paar erholsame Ferientageverbringen dürfen.
Gestern wurden wir im Laufe des Abends zuerst durch die Presse, dann durch eine Schulmail über die Vorgaben für die erste Woche nach den Osterferien informiert. Es ergeben sich einige Änderungen, über die wir Sie und euch im Folgenden informieren.
Lernen auf Distanz für Klassen 5 –EF,
Präsenzunterricht für Q1 und Q2
Der Unterricht in der ersten Woche nach den Osterferien findet für die gesamte Sekundarstufe I (Jahrgänge 5-9)und die Einführungsphase (EF) im Lernen auf Distanz statt. Hierfür gelten die bekannten Vorgaben und Regelungen, die bereits vor dem 15. März zur Anwendung kamen.
In den beiden Abschlussjahrgängen (Q1&Q2) findet Unterricht in Präsenz statt.
Diese Regelungen gelten zunächst einmal nur für die Schulwoche vom 12.04. bis zum 16.04.2021.
In den Jahrgängen 5 und 6 findet der Unterricht im Rahmen des veränderten Stundenplans, den wir Ihnen und euch vor den Osterferien mitgeteilt haben, statt; hier kommt es teilweise zu veränderten Mittagspausen.
In den Jahrgängen Q1 und Q2 findet der Unterricht im bekannten Modell statt; die 1. bis 6. Stunde in Präsenz an der KAS, der Nachmittagsunterricht in Form von Lernen auf Distanz. Zusätzlich gilt für den Jahrgang Q2, dass der Unterricht nur in den vier Abiturfächern stattfindet.
Zweimalige Testpflicht
Ab dem 12.04. gilt für alle Schüler*innen, Lehrer*innen und das weitere Personal an Schulen eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests. Diese Pflicht soll in der neuen CoronaBetreuungsverordnung geregelt werden. Damit ist ein Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an diesen Testungen teilgenommen zu haben.
Für den Start am Montag bedeutet dies, dass für alle Schüler*innen in den ersten Stunden des Präsenzunterrichts eine Testung in der Schule stattfinden wird, der nicht widersprochen werden kann. Schüler*innen, die daran nicht teilnehmen oder alternativ keinen anzuerkennenden Nachweis einer Teststelleüber einen negativen Test –nicht älter als 48 Stunden –vorlegen können, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen; eine Beschulung im Lernen auf Distanz kann dann nicht gewährleistet werden.
Wichtig: am Montag, 12.04., werden die Schüler*innen der Q1 und Q2, die in den ersten Stunden am FWG unterrichtet werden, auch dort ihren Selbsttest durchführen; analog gilt dies für die Schüler*innen des FWGs, die an der KAS die ersten Stunden Unterricht haben. Dies bedeutet für uns als Schule einen erheblichen Mehraufwand, der auf Kosten von Unterricht gehen wird; dies haben wir im Testlauf vor den Osterferien gut erkennen können. Wir werden versuchen, in den kommenden Wochendies so zu gestalten, dass nicht immer die gleichen Kurse betroffen sein werden.
Not-Betreuung
Für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6, die nach Erklärung der Eltern an den Distanzlerntagen zuhause nicht angemessen betreut werden können, bieten wir eine Notbetreuung an. Vor der Anmeldung zur Betreuung muss die Möglichkeit der Betreuung zuhause sorgfältig geprüft werden. Für die Betreuung ist eine Anmeldung erforderlich. Das Anmeldeformular erhalten Sie per Mail über die Klassenleitung. Eltern werden gebeten, möglichst frühzeitig und verlässlich (zur Ermöglichung von konstanten Gruppenzusammensetzungen) ihren dringenden Betreuungsbedarf anzumelden. Eine Anmeldung erfolgt über das Sekretariat oder an ganztag@kas.schule.koeln
Wir wünschen Ihnen/euch und Ihren/euren Familien alles Gute.
Herzliche Grüße Mirja Matysiak und Moritz Magdeburg
Schlagwörter: Corona Virus, Eltern