1. Allgemeines:

Es gibt immer wieder Anlässe, Beratung und Hilfe zu suchen und in Anspruch zu nehmen: So z.B. 

  • Lernschwierigkeiten des Kindes/der Jugendlichen 
  • Suche nach Möglichkeiten der Schullaufbahngestaltung, 
  • Konfliktfälle zwischen Schüler*innen und Schüler*innengruppen, 
  • Förderbedarf, 
  • Unter-/Überforderung des Kindes/der Jugendlichen 
  • besondere psychische oder soziale Situationen des Kindes/der Jugendlichen 
  • Probleme beim Übergang von der Schule in den Beruf bzw. das Studium, Gewalterfahrung und Ängste, 
  • Suche nach Konfliktlösung bei Streitigkeiten, 
  • Suchtprobleme, 
  • Schulangst und Schulunlust, 
  • Mobbing, 
  • Probleme im Lern- und Arbeitsverhalten, 
  • Suche nach kompetenten externen Beratungsdiensten und speziellen Fachleuten …. 

Die Liste lässt sich beliebig verlängern. 

Abgesehen von der Notwendigkeit, Hilfe zu gewähren oder Schüler*innen oder Eltern durch Beratung zu unterstützen, ist die Präventionsarbeit und Schüler*innenförderung ein zentrales Anliegen der KAS. Nachfolgend werden an dieser Stelle aber vor allem Hinweise darauf gegeben, an wen man sich im Bedarfsfalle wenden kann. 

Die Einzelfallberatung umfasst Erziehungshilfen in Konfliktfällen, Vermittlung von Kontakten bei besonderem Therapiebedarf und Hilfestellungen bei der Suche nach anderen Schulformen im Falle eines Schulwechsels. 

Der Alltag der Schule kann schon längst nicht mehr auf die bloße Fachvermittlung reduziert werden, zu vielfältig sind die pädagogischen Herausforderungen, denen sich die Lehrer*innen stellen müssen. In Kenntnis dieser Tatsache hat der RP Köln die Stelle von Beratungslehrer*innen an vielen Schulen eingerichtet. Dabei werden in einer einjährigen Weiter- und Fortbildung in Zusammenarbeit mit Schulpsycholog*innen Lehrer*innen zu Beratungslehrer*innen ausgebildet. 

Alle Schüler*innen und Eltern sind herzlich eingeladen, sich bei Problem- bzw. Konfliktfällen (nach vorheriger Anmeldung) an die Unterrichtenden oder die Schulleitung oder aber direkt an die Beratungslehrer*innen und die Schulsozialberaterin zu wenden. 

 

  1. Beschluss der Schulkonferenz zur Beratung in der Schule:
  1. Elternsprechnachmittage finden einmal im Halbjahr an einem Nachmittag statt. Sie sind im Halbjahresterminplan angekündigt. Die persönliche Einladung erfolgt ca. 10 Tage im Voraus durch einen Elternbrief, der an die Schüler*innen ausgegeben wird. Vorangemeldete Gespräche haben Vorrang. Die Gespräche sind auf 10 Minuten angesetzt. Die Lehrer*innen laden in der Regel vor allem die Eltern ein, deren Kinder in ihrer Schullaufbahn bzw. – entwicklung gefährdet scheinen. 
  2. Zusätzlich stehen für alle im Jahrgang 5 und 8 unterrichtenden Klassenlehrer*innen nach freier Wahl zwei weitere Zeitfenster am Mittag/frühen Nachmittag (ab 12 Uhr) für vorher angemeldete Elterngespräche zur Verfügung; der Unterricht der beratenden Klassenlehrer*innen wird in dieser Zeit vertreten. 
  3. Die Gesprächsbedarfe, die im Rahmen der Sprechzeiten nicht realisiert werden können, werden auf die regelmäßigen Sprechzeiten am Vormittag verwiesen. 
  4. Eltern, die die angebotenen Sprechzeiten am Vormittag in Anspruch nehmen wollen, melden sich in der Regel aus Koordinationsgründen über ihre Kinder bei den Klassen-/Fachlehrer*innen nach Möglichkeit zwei Tage im Voraus an. 
  5. Kontaktaufnahme zu den Lehrer*innen ist grundsätzlich über die Kinder möglich (mündliche Mitteilung, Nachricht im Mitteilungsheft, formloses Schreiben) oder per mail an die dienstliche Adresse der Lehrer*in. 
  6. Über die Leistungen ihrer Kinder werden die Eltern laufend informiert durch Klassenarbeitsergebnisse, Quartalsnoten (Sek II) Zeugnisse, Ergebnisse der zentralen Prüfungen und die schriftlichen Förderempfehlungen. 
  7. In Fällen, in denen sich anhaltend Leistungsschwächen oder auffällige Verhaltensweisen zeigen, werden die Eltern zu Gesprächen eingeladen oder schriftlich zusätzlich informiert. 
  8. Die Schule verpflichtet sich, wichtige allgemeine Informationen und aktuelle Entwicklungen, soweit sie größere Gruppen bzw. die Schulgemeinde betreffen, so rechtzeitig wie möglich an die Elternschaft per Homepage oder Rundbrief weiterzugeben. 
  9. Die Klassenlehrer*innen stehen in engem Kontakt zu den Vorsitzenden der Klassenpflegschaft, so dass die Kommunikation zwischen Eltern und Schule stets gegeben ist. 
  10. Individuelle Beratung insbesondere in schwierigen Entwicklungsphasen der Kinder (besondere Lernprobleme, Entwicklungs- und Erziehungsprobleme etc.) erfolgt zur Unterstützung der Klassenlehrer*innen im Rahmen besonderer Beratungsangebote. Ansprechpartner *innen sind die Koordinator*innen, die spezifisch geschulten Beratungslehrer*innen, die Schulsozialberaterin und die Schulleitung. Eine Übersicht dazu und weitere Hinweise bietet die Homepage. 
  11. Die an der KAS über die gesetzlichen Mitbestimmungsgremien hinausgehenden Beratungen in der Erprobungsstufenpflegschaft und den Pflegschaften der Stufen 7/8/9 dienen ebenfalls dazu, Elternberatung anzubieten.