Die Jahrgänge 5 und 6 an der weiterführenden Schule, auch als Erprobungsstufe bezeichnet, stellen eine pädagogische Einheit dar, während der die Kinder an die Unterrichtsmethoden, Lernangebote und Anforderungen des Gymnasiums herangeführt werden. 

Die Kaiserin-Augusta-Schule bietet zusätzlich die Chance zum intensiveren Fremdsprachenlernen durch die Möglichkeit, Französisch als neu einsetzende Fremdsprache – neben der ersten Fremdsprache Englisch – schon ab Klasse 5 zu wählen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, zunächst nur Englisch als fortgeführte Fremdsprache zu belegen; Französisch als zweite Fremdsprache kommt ab Klasse 7 hinzu. [Link zum Profil, falls das da ist] 

Der Wechsel zur weiterführenden Schule stellt für die Fünftklässler*innen immer eine Herausforderung dar: 

  • Die neue Schule ist viel größer. 
  • Der Schulweg ist unter Umständen länger und komplizierter; eventuell müssen die Kinder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. 
  • Sie sind von vielen neuen Mitschüler*innen umgeben. 
  • Sie sind wieder „die Kleinen“. 
  • Es gibt viel mehr und ganz neue Fächer, auch neue Fremdsprachen. 
  • Das bedeutet auch mehr Lehrer*innen, von denen die Fünftklässler*innen unterrichtet werden und an die sie sich gewöhnen müssen. 
  • Es wird ein anderes Arbeiten verlangt, v.a. in den Fremdsprachen. 
  • Häufig müssen auch die Räume gewechselt werden. 
  • Der Stundenplan ist komplizierter, weil die KAS ein Doppelstundenprinzip eingeführt und daher A- und B-Wochen hat, auf die man beim Packen des Schulranzens achten muss, damit man nicht plötzlich das Französisch-Buch eingepackt hat, obwohl eigentlich Sportunterricht stattfindet. 

Zur Erleichterung bei der Bewältigung dieser Herausforderungen bemühen wir uns, diesen Wechsel sanft zu gestalten, in dem wir Hilfen im Alltag der neuen Fünftklässler*innen bieten: 

  • Pat*innen aus älteren Jahrgängen unterstützen neben den Klassen- und Fachlehrer*innen die Kinder bei der Orientierung im Gebäude und im neuen Schulalltag. 
  • Da nach Möglichkeit die Lehrer*innen, die in den neuen Klassen 5 unterrichten, mehr als ein Fach geben, können die Klassenteams klein gehalten werden. 
  • Im Unterricht werden die Kinder schrittweise mit den Arbeitsweisen, den Methoden und den Anforderungen des Gymnasiums vertraut gemacht. 
  • Die Kinder werden nach und nach an das Selbstorganisierte Lernen herangeführt, damit sie lernen, Subjekt ihres eigenen Bildungsprozesses zu werden. 
  • Durch die enge Zusammenarbeit mit den Grundschulen können wir an die Methoden und Arbeitsweise der Grundschule anknüpfen. 
  • Das Förderkonzept der KAS sieht vor, dass die Schüler*innen zusätzliche Lernzeiten in den Kernfächern haben, in denen die Kompetenzen in diesen Fächern gefördert werden können. Dabei bleiben die Kinder in den Klassen 5 und 6 noch im Klassenverband, um sich an das neue System gewöhnen zu können. 
  • Die „Betreute Stunde“ nach Unterrichtsende (15.15 – 16.00 Uhr) kann von allen Schüler+innen der Sekundarstufe I genutzt werden, um mit Unterstützung unserer Mitarbeiter Unterrichtsstoff aufzuarbeiten. 
  • Das gegenseitige Kennenlernen wird gefördert durch unsere 5-tägige Kennenlernfahrt. Die Zusammenarbeit mit Organisationen aus dem Bereich Erlebnispädagogik hilft bei der Entwicklung von Klassen- und Teamgeist. Der Grundstein, der während der Klassenfahrt gelegt wurde, wird im Unterricht sowie im Schulalltag aufgenommen und weiter entwickelt. 
  • Schon im Vorfeld achten wir bei der Zusammensetzung der Klassen nicht nur auf ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, sondern berücksichtigen auch Wünsche der Kinder in Bezug auf Klassenkameraden. Beim Kennenlernnachmittag treffen die Kinder auf ihre neuen Klassenlehrer*innen sowie ihre neuen Klassenkamerad*innen. 
  • Die Wahlpflicht-AG, die im Jg. 5 an einem Nachmittag pro Woche und in den Jahrgängen 6 und 7 alle 2 Wochen stattfindet, gibt den Kindern die Möglichkeit, einer Beschäftigung nachzugehen, die ihren Neigungen entspricht, oder auch mal etwas ganz Neues auszuprobieren – ohne unter Leistungsdruck zu stehen. 
  • Durch die Ausstattung der Klassenräume haben die Kinder die Möglichkeit, die nicht benötigten Arbeitsmaterialien und Bücher in der Schule zu lassen, so dass sie ihre Rücken schonen können. Zusätzlich schafft das Doppelstundenprinzip hier Erleichterung, da pro Schultag weniger Fächer unterrichtet werden. Im zu Beginn jedes Halbjahres ausgeteilten Terminplan sind die A- und B-Wochen gekennzeichnet. 
  • In den ersten Wochen des neuen Schuljahres statten die Bezirkspolizist*innen den Klassen einen Besuch ab und sensibilisieren sie für die Problemstellen im Straßenverkehr rund um die neue Schule sowie auf dem Schulweg. 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen schreiben für die Zeit der Erprobungsstufe ein Vorgehen vor, das es der Schule in Zusammenarbeit mit Kindern und Eltern ermöglicht zu prüfen, ob das Kind am Gymnasium tatsächlich gut aufgehoben ist oder ob ein Schulformwechsel anzuraten ist. Die Entscheidung zu letzterem ist dann zu treffen, wenn sich zeigt, dass das Kind trotz aller Förderung dem Unterricht nicht folgen kann und die Lernziele nicht erreicht. Ihr liegt zugrunde eine über zwei Jahre hinweg andauernde intensive Beobachtung und Förderung der Kinder mit dem Ziel, den dauerhaften Verbleib am Gymnasium sicherer zu machen oder zum Wohl des Kindes eine Korrektur vorzunehmen. 

Da die Erprobungsstufe eine pädagogische Einheit bildet, wechselt Ihr Kind ohne Versetzung von Klasse 5 in Klasse 6. Die Höchstverweildauer in der Erprobungsstufe beträgt 3 Jahre, weshalb es grundlegend möglich ist, dass auf Antrag der Eltern ein Kind schon während der Erprobungsstufe (z.B. die Klasse 5) wiederholt. Über eine mögliche Wiederholung entscheiden die Lehrer*innen, die Ihr Kind unterrichten, in der Versetzungskonferenz. 

Am Ende der Erprobungsstufe gibt es 3 Möglichkeiten: 

  1. Versetzung in die Klasse 7: Die Eignung des Kindes für das Gymnasium wird bestätigt. 
  1. Nichtversetzung und Schulformwechsel: Das Klassenteam geht davon aus, dass das Kind nicht für das Gymnasium geeignet ist und seinen Bildungsprozess auf einer anderen Schulform (i.d.R. Realschule) besser fortsetzen kann. Auf der aufnehmenden Realschule geht das Kind in Klasse 7 über. 
  1. Nichtversetzung und Wiederholung: Dieser Fall sollte ein Ausnahmefall bleiben. 

Die Entscheidung über Wiederholung oder Schulformwechsel im Fall der Nichtversetzung obliegt der Versetzungskonferenz am Ende des Jahrgangs 6. 

Während des gesamten Zeitraums der Erprobungsstufe tauscht sich das Klassenteam regelmäßig auf den Erprobungsstufenkonferenzen über die Entwicklung der Kinder aus, so dass eine gute Information und Beratung der Eltern und die Möglichkeit zu frühen Fördermaßnahmen gegeben sind. 

Die Gelegenheit zur Elternberatung ergibt sich während der zweimal pro Schuljahr stattfindenden Elternsprechzeiten. Zudem können Sie per Email über das Sekretariat bei den Lehrkräften Termine für kurzfristige Beratungsgespräche anfragen. Wesentliche Informationen bietet auch im Vorfeld schon das Beratungsgespräch bei der Anmeldung. Darüber hinaus bietet unsere Schulsozialberaterin Frau Rochholz die Gelegenheit zu Gesprächen im Rahmen der Elternsprechzeiten sowie zu individuell vereinbarten Einzelgesprächen. 

Sollte sich im Verlauf der 2 Jahre zeigen, dass die Leistungen eines*r Schülers*in nicht den Anforderungen des Gymnasiums genügen, werden folgende Schritte zur adäquaten Bewältigung der Probleme befolgt: 

  • Halbjahreszeugnis: Ein Kind, dessen Notenbild auf dem  Halbjahreszeugnis der Klasse 6 eine Versetzung in die Klasse 7 nicht zulassen würde, wird von den Lehrkräften intensiv beraten und gefördert.  
  • Warnungen/intensive Beratung und Förderung: Spätestens 10 Wochen vor Ende des Schuljahres ergeht an die Eltern eine Mitteilung darüber, ob und in welchen Fächern der Leistungsstand im defizitären Bereich liegt (Monita bzw. „Blaue Briefe“). Minderleistungen aus dem Halbjahreszeugnis sowie gemahnte Minderleistungen sind rechtswirksam im Hinblick auf die Versetzung. Allerdings ist zu beachten, dass auch nicht gemahnte Minderleistungen unter bestimmten Umständen auf dem Versetzungszeugnis zählen und so die Versetzung gefährden können. 
  • Information der Eltern über Entscheidung bei drohender Nichtversetzung: Bei drohender Nichtversetzung entscheidet die Erprobungsstufenkonferenz darüber, ob das Kind im Fall des „Sitzenbleibens“ die Schulform wechseln muss oder ob die Möglichkeit zur Wiederholung der Klasse 6 gegeben wird (s.o.). Die Eltern werden schriftlich darüber informiert und die Möglichkeit zu einem Beratungsgespräch wird den Eltern angeboten. 

Die Schulleitung bzw. Erprobungsstufenleitung unterstützt ggf. die Eltern bei der Suche nach einer Schule der empfohlenen Schulform. Kann ein Platz an einer Schule reserviert werden, müssen die Eltern persönlich bei der Schule, an der der Platz reserviert wurde, vorstellig werden und ihr Kind anmelden. Das bedeutet, dass sie bestätigen, dass sie im Fall der Nichtversetzung das Kind tatsächlich zu dieser Schule schicken. Sollte ein Kind den Übergang in die Klasse 7 des Gymnasiums schaffen, kann es natürlich an der Kaiserin-Augusta-Schule bleiben; die Eltern sagen den Platz an der Realschule ab. 

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Sie sich als Eltern freiwillig dazu entschließen, Ihr Kind die Schulform wechseln zu lassen, auch wenn es die Versetzung geschafft hat. 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Kölner Schullandschaft werden die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen frühzeitig auf Sie als Eltern zugehen, denn je früher Schule und Eltern sich bei möglichen aufnehmenden Schulen melden, desto leichter ist es, auf individuelle Wünsche einzugehen. 

Grundlegend kann kein Anspruch auf eine bestimmte Schule erhoben werden. Sollte kein Platz an einer Schule trotz ausreichender Bemühungen seitens Schule und Eltern gefunden werden, benachrichtigt die Schule die Schulaufsichtsbehörde, die dem Kind einen Platz an einer Schule der empfohlenen Schulform zuweist. 

Fr. Dr. Rothstein, Erprobungsstufenleiterin 

Links: 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-I/Erprobungsstufe/index.html