1. Der im Stundenplan festgelegte Unterricht kann in folgenden Situationen nicht planmäßig erteilt werden.

  • Lehrkräfte erkranken. 
  • Lehrkräfte stehen wegen einer Fortbildung nicht zur Verfügung. 
  • Es findet für eine Lerngruppe eine von Lehrkräften begleitete Exkursion statt. 
  • Durch Klassen-, Studien- oder Austauschfahrten stehen Lehrkräfte nicht zur Verfügung. 
  • Es finden Veranstaltungen oder Exkursionen im Rahmen eines Schüleraustausches statt. 
  • Es finden Veranstaltungen mit Kooperationspartnern statt. 
  • Es finden Projekte, Methodentage oder sonstige schulische Veranstaltungen (Sport, Politik etc.) statt. 
  • Es finden Wettbewerbe und sonstige unterrichtsbezogene Projekte (Jugend debattiert, Lesewettbewerbe und Autorenlesungen etc.) statt. 

2. Organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall:

Wenn eine Situation wie unter 1) beschrieben auftritt, müssen Vertretungen eingerichtet werden. 

  1. Langfristige Terminplanung / Genehmigung von Veranstaltungen: Es gehört zum pädagogischen Selbstverständnis der Schule, dass Lernen auch einer besonderen Methodik und Anschauung bedarf (Projekte, Außerschulische Lernorte, Begegnung etc.). Um zu vermeiden, dass durch diese Aktivitäten einzelner Lerngruppen das Gesamtsystem durch unterrichtsorganisatorische Folgewirkungen zu stark belastet wird, gilt, dass Planungen rechtzeitig und langfristig erfolgen sollen (rechtzeitige Genehmigung bei der stellvertretenden Schulleitung und Vorabinformation der Vertretungsplaner). Solche Veranstaltungen sind in der Sekundarstufe II nur in bestimmten Phasen möglich. Die übrigen Phasen sind ‚Ruhephasen’, in denen eine Genehmigung solcher Aktivitäten in der Regel nicht erfolgen soll. Die exkursionsfreien Zeiten für die Sekundarstufe II sind im Terminkalender der KAS ausgewiesen.
    Die Genehmigung von Unterrichtsprojekten, Veranstaltungen und Fortbildungen, die unterrichtsorganisatorische Auswirkungen haben, ist davon abhängig, welche weiteren unterrichtsorganisatorischen Belastungen zu diesem Zeitpunkt für den angestrebten Termin bestehen bzw. wie hoch der absehbare Vertretungsbedarf ist. 
  2. Systemisch denken: Um die Unterrichtsversorgung sicherstellen zu können, bedarf es der gemeinsamen Anstrengung und Verständigung; die Grundsätze sind im Schulprogramm festgelegt:
    1. Eltern der KAS stellen ihre Erwartungen an die Schule darauf ein, dass einerseits besondere schulische Veranstaltungen und Unterrichtsangebote (Projekte, Fahrten etc.) immer organisatorisch gesehen systemische Auswirkungen haben und deshalb nur in vertretbarem Maße stattfinden können und dass sie andererseits damit auftretende Belastungen akzeptieren.
    2. Die Schülerschaft verhält sich in Vertretungsstunden lernorientiert. Sie arbeitet im Falle von Vertretungsstunden im Vertretungsunterricht aktiv mit bzw. bearbeitet die Selbstlernmaterialien und Aufgabenstellungen, die vorgegeben werden.
    3. Lehrer*innen sorgen für eine möglichst fächerbezogene und lernorientierte Beschäftigung der Schüler*innen durch geeignete Lernmaterialien, die aus Aufgaben erwachsen, die zwischen ausfallender Lehrkraft und Vertretungskraft vereinbart wurden bzw. von der Fachlehrkraft zur Verfügung gestellt wurden, oder aus langfristigen Unterrichtsprojekten. 
  3. Vertretungsunterricht SI: Da die KAS eine Ganztagsschule ist, werden grundsätzlich alle Stunden vertreten. Randstunden werden dann vertreten, wenn eine ausreichende ‚Vertretungsreserve’ vorhanden ist.
    Von dieser Regelung ausgenommen sind freiwillige Arbeitsgemeinschaften und besondere Förderstunden (z.B. LRS-Förderung)
    Der Einsatz der Lehrer*innen für die Vertretungen erfolgt nach folgendem Prioritätsprinzip:
    1) Freigesetzte Lehrkraft,
    2) Lehrkraft nach Bereitschaftsstundenplan (zuerst “Bereitschaft”, dann “Springer”),
    3) nur in Ausnahmefällen: sonstige Lehrkraft.
    Wenn möglich, wird aus diesen Gruppen eine Lehrkraft für den Vertretungsunterricht bestimmt, die in der zu vertretenden Klasse bzw. das zu vertretende Fach unterrichtet. Diese Auswahl hängt u.a. von der vorliegenden Aufgabenstellung ab.
    Lehramtsanwärter werden nur nach persönlicher Absprache zur Vertretung eingesetzt. Unterrichten sie den zu vertretenden Unterricht im Rahmen ihres Ausbildungsunterrichts, so sollen sie in der Regel auch die Vertretung dieses Unterrichts übernehmen. 
  4. Vertretungsunterricht SII:  In der SII wird der Vertretungsunterricht dadurch sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler der SII in den Stunden, in denen die Fachlehrkraft nicht zur Verfügung steht, an Aufgaben und Modulen in Eigenverantwortung weiterarbeiten. Die Schule stellt dafür Unterrichtsräume (keine Fachräume) zur Verfügung. Die Aufgabenstellungen für diese Stunden ergeben sich
    a) aus den Aufgaben die im Falle eines unvorhergesehenen Ausfalls die Fachlehrkraft per Aushang oder über Teams vorgibt,
    b) aus längerfristigen Projektaufgaben, die im Vorfeld oder per Mitteilung bekannt gegeben wurden, und
    Den Schüler*innen steht auch die Bibliothek zur Verfügung. 
  5. Bereitschafts-Stundenplan: Jede Vollzeit beschäftigte Lehrkraft steht in drei oder vier Bereitschaftsstunden sowie einer Bereitschafts-Springer Stunde in der Woche zur Verfügung. In Einzelfällen kann aus organisatorischen Gründen davon abgewichen werden. Im Bereitschafts-Stundenplan steht für jede Stunde eine bedarfsgerechte Anzahl von Lehrkräften für den Vertretungseinsatz zur Verfügung. 
  6. Inhalt von Vertretungsstunden: Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden. Es findet Fachunterricht statt, soweit die vertretende Lehrkraft fachlich dazu in der Lage ist. Die ausfallende Lehrkraft bzw. das Lehrerteam der Klasse stellt Lernmaterial und Aufgabenstellungen zur Verfügung. Als Unterrichtsinhalt gelten auch langfristige Aufgabenstellungen, die sich aus dem Fachunterricht ergeben oder in der Halbjahresplanung vom Klassenteam vorgesehen waren (Lektüren, Produktionen etc.). Es können auch methodische Übungen eingesetzt werden. 

3. Vereinbarungen:

  • Die Klassenteams stellen sicher, dass in allen Klassen der SI Aufgabenstellungen für kurz- oder langfristig anfallende Vertretungsstunden zur Verfügung stehen. Im Lehrerzimmer werden die ständigen Vertretungsaufgaben der Klassen per Aushang bekannt gegeben. Die Vertretungslehrer informieren die jeweilige Klassenleitung, sobald die Aufgaben abgeschlossen wurden. 
  • Bei vorhersehbaren Ausfällen (Dienstveranstaltungen / Fortbildungen / Beurlaubungen etc.) werden geeignete Materialien und Aufgabenstellungen zur Verfügung gestellt. Sie liegen rechtzeitig im Vertretungsplanungsraum bereit. In der SII wird die Lerngruppe rechtzeitig über die Aufgabenstellung informiert. Sie wird im Kursheft vermerkt. 
  • Bei unvorhergesehenen Erkrankungen werden, soweit der akute Gesundheitszustand das nicht verhindert, Selbstlernaufgaben an die Schule weitergegeben. Die Aufgabenstellungen liegen jeweils im Vertretungsplanraum für die vertretende Lehrkraft bereit. Soweit Material gedruckt werden muss, sollen die Vorlagen rechtzeitig zur Vervielfältigung an die Schule weitergegeben werden. 
  • Die Lehrkraft, die kurzfristig erkrankt, informiert den Vertretungsplaner schnellstmöglich.