Schulordnung der KAS

Übergangsregelung – weitere Anpassungen/Erweiterungen im Schuljahr 23/24 mit Umzug in den C-Trakt bzw. vollständige Fertigstellung aller Bauarbeiten (verabschiedet von der Schulkonferenz am  06.06.23)

Veränderungen verabschiedet auf der Schulkonferenz am 12.06.2024 und 31.10.2024 wurden eingefügt. Stand: 03.04.2025

Alle Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen sowie alle Mitarbeiter*innen bilden zusammen unsere Schulgemeinde. Unsere Grundsätze des Zusammenlebens werden in unserem Leitbild definiert.

Damit wir uns alle in den Gebäuden der Kaiserin-Augusta-Schule wohlfühlen können, ist es uns besonders wichtig, dass Nachfolgendes von der Schulgemeinde beherzigt wird.

  1. Nachhaltiger Umgang mit unseren Ressourcen

Ein respektvoller Umgang untereinander bedeutet für uns, dass wir die Klassen-, Kurs- und Fachräume in einem ordentlichen Zustand verlassen. Alle Lernenden und Lehrkräfte übernehmen Verantwortung für die Sauberkeit in der Schule und achten auf einen sorgfältigen Umgang mit technischem und fachlichem Equipment.

Wir leisten an der KAS einen Beitrag zur nachhaltigen Wertstoffverwertung, indem Abfälle und Verpackungsmaterialien in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter gegeben werden.

Wir tragen dazu bei, dass Energie gespart wird und achten deswegen nach dem Ende des Unterrichts auf das Schließen der Fenster und das Ausschalten des Lichtes und aller elektronischen Geräte. Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler*innen alle Stühle auf die Tische, bringen Abfälle in die Müllcontainer und fahren ggf. die Rollos hoch. Die Lehrkraft der letzten Unterrichtsstunde in einem Klassenraum vergewissert sich, dass die Klasse/der Kurs den Raum in einem aufgeräumten Zustand verlässt.

Besonders in der Georgstraße übernehmen die Oberstufenschüler*innen die Verantwortung für ihre Lernumgebung und sorgen dafür, dass die Kursräume und die Aufenthaltsräume sauber und aufgeräumt sind und bleiben.

  1. Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen

Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler*innen auf dem Pausenhof, vor der Schule oder im Erdgeschoss (Foyer, Eingangshalle) auf. Ab 8:00 Uhr gehen die Schüler*innen zu den Klassen- und Fachräumen, diese werden kurz vor Unterrichtsbeginn geöffnet.

In den („großen“) Pausen verlassen die Schüler*innen der Sekundarstufe I ihre Klassen- und Kursräume und gehen auf den Pausenhof. Die Klassen- und Kursräume werden zu Beginn der Pausen von den Fachlehrkräften abgeschlossen. Wenn nach den Pausen Unterricht in anderen Räumen stattfindet, nehmen die Schüler*innen ihr Material mit in die Pause. Die Schüler*innen der Sekundarstufe I verbringen ihre Pausen auf dem Schulhof. Während Regenzeiten verlassen alle Schüler*innen die Klassen-, Mehrzweck- und Diffräume und halten sich im Gebäude im Erdgeschoss und der ersten Etage auf.

In den 5-Minuten-Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in ihren Klassenräumen, auf ihren Fluren oder wechseln in die Fachräume.

Die Mittagspausen verbringen die Schüler*innen der Sekundarstufe I in der Regel in der Mensa, dem Schulhof oder anderen festgelegten Pausenräumen. Schüler*innen der Klassen 9 und 10 dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen (nach Antrag der Erziehungsberechtigten und Genehmigung durch die Schulleitung).

  1. Vermeidung von Unfällen

Alle Mitglieder der Schulgemeinde sind zur Unfallvermeidung verpflichtet. Alle Spiele oder Verhaltensweisen, die die Gesundheit gefährden, sind auf dem Schulgelände untersagt (z.B. schnelles Laufen und Ballspielen im Schulgebäude; das Werfen mit harten Gegenständen z.B. Kastanien oder Schneebällen; das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, z.B. Messern; der Konsum von Drogen, z.B. Alkohol, Nikotin oder Cannabis sowie der Besitz von Cannabis durch Minderjährige). Das Mitbringen von Zigaretten, E-Liquids, Cannabis, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln ist im Übrigen nicht erwünscht; dies gilt auch für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks. Unfälle und andere besondere Vorkommnisse sind unverzüglich einer Lehrperson, einer/ einem Hausmeister*in oder im Sekretariat zu melden.

Soweit keine andere Verständigung der Mitglieder des Schulsanitätsdienstes möglich ist, wird dieser durch viermaliges kurzes Schellen gebeten, sich vor dem Sekretariat einzufinden.

Fahrräder, Skateboards, Roller etc. werden zu den Fahrradständern geschoben.

Alle Mitglieder der Schulgemeinde sind verpflichtet, sich über den Alarmplan der Schule zu informieren und ihn im Notfall und bei Übungen zu beachten. Dauerklingeln bzw. Dauerton der Sirene bedeutet Feueralarm. Alle verlassen entsprechend der Fluchtpläne das Gebäude.

Ballspiele sind ausschließlich auf dem Pausenhof „Eiche“ (zur LVR-Schule hin) erlaubt.Basketball spielen auf die Körbe (nur mit Softbasketbällen) und Tischtennis an den Platten (mit Softball oder Tischtennisball) ist auf dem Pausenhof „Steinkreis“ erlaubt.

  1. Pilotphase „Digitale Balance“/ Nutzung digitaler Endgeräte

 

Das Schulgebäude und -gelände wird während der Pilotphase als Raum für direkte Begegnungen gestaltet, so dass dieser Raum handyfrei ist, das heißt, Handys sind ausgeschaltet und bleiben in der Tasche. Tablets dürfen nur im Unterricht für unterrichtliche Zwecke verwendet werden.

Ausnahmen bestehen im Bereich:

  • Der Oberstufenraum für die Schüler*innen der Sekundarstufe II bleibt als Arbeitsbereich mit Nutzung von digitalen Endgeräten erhalten
  • Im zusätzlichen Arbeitsraum für Oberstufenschüler*innen ist die Nutzung von digitalen Endgeräten erlaubt.
  • Lehrer*innen nutzen ihre digitalen Medien in den betreffenden Aufenthaltsräumen sowie außerhalb aus dienstlichen Gründen.
  • Zur Förderung der digitalen Kompetenzen der Schüler*innen werden im Unterricht die zur Verfügung gestellten iPads verwendet. Die gezielte Nutzung digitaler Endgeräte für Unterrichtszwecke ist nach Anweisung der Lehrkraft allerdings möglich.

In ausgewählten Klassen werden so genannte Pouches beziehungsweise „Handyhotels“ bis zur ersten Schulkonferenz im Schuljahr 2025/26 erprobt.

Was passiert, wenn man sich nicht daran hält?

Mobile Endgeräte werden konsequent von allen Lehrer*innen abgenommen.

Das eingezogene Gerät kann am selben Tag von den betreffenden Schüler*innen bis zur Schließung des Sekretariats abgeholt werden. Eine Elternbenachrichtigung an die Eltern nichtvolljähriger Schüler*innen muss am folgenden Tag unterschrieben vorgelegt werden.

Mehrfache Zuwiderhandlung zieht weitere Konsequenzen nach sich.

Ausnahme in Notfällen

In Notfällen kann das Mobiltelefon zur Information von Eltern, der Polizei oder Feuerwehr

verwendet werden.

  1. Sonstiges

Das Sekretariat ist für allgemeine Belange der Schüler*innen während der großen Pausen geöffnet (z.B.: Schüler*innenausweise, Schulbescheinigungen, KVB-Ausweise usw.). Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben bzw. können in der Hausmeisterloge abgeholt werden.

Für die Nutzung von mobilen Endgeräten durch die Schüler*innen gelten besondere Regelungen.

Die „Nutzungsordnung zum Einsatz von Informationstechnologie durch die Schüler*innen der städtischen Kölner Schule“ ist Teil der Hausordnung. Diese ist für alle Schüler*innen verbindlich.

Für Wertsachen und Geldbeträge wird keine Haftung übernommen.

Die Schulkonferenz hat folgende Regelung am 20.09.2023 beschlossen:

Der Aufenthalt in den großen Pausen ist an folgenden Orten genehmigt:

  • Mensa
  • Zwischen Treppenhaus 4 und Treppenhaus 2 im Erdgeschoss und 1. Etage