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HAUSORDNUNG | Fassung 12.06.2024 |
Hausordnung der KAS – gültig ab August 2023
Übergangsregelung – weitere Anpassungen/Erweiterungen im Schuljahr 23/24 mit Umzug in den C-Trakt bzw. vollständige Fertigstellung aller Bauarbeiten (verabschiedet von der Schulkonferenz am 06.06.23)
Veränderungen verabschiedet auf der Schulkonferenz am 12.06.2024 wurden eingefügt
Alle Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen sowie alle Mitarbeiter*innen bilden zusammen unsere Schulgemeinde. Unsere Grundsätze des Zusammenlebens werden in unserem Leitbild definiert.
Damit wir uns alle in den Gebäuden der Kaiserin-Augusta-Schule wohlfühlen können, ist es uns besonders wichtig, dass Nachfolgendes von der Schulgemeinde beherzigt wird.
1. Nachhaltiger Umgang mit unseren Ressourcen
Ein respektvoller Umgang untereinander bedeutet für uns, dass wir die Klassen-, Kurs- und Fachräume in einem ordentlichen Zustand verlassen. Alle Lernenden und Lehrkräfte übernehmen Verantwortung für die Sauberkeit in der Schule und achten auf einen sorgfältigen Umgang mit technischem und fachlichem Equipment.
Wir leisten an der KAS einen Beitrag zur nachhaltigen Wertstoffverwertung, indem Abfälle und Verpackungsmaterialien in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter gegeben werden.
Wir tragen dazu bei, dass Energie gespart wird und achten deswegen nach dem Ende des Unterrichts auf das Schließen der Fenster und das Ausschalten des Lichtes und aller elektronischen Geräte. Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler*innen alle Stühle auf die Tische, bringen Abfälle in die Müllcontainer und fahren ggf. die Rollos hoch. Die Lehrkraft der letzten Unterrichtsstunde in einem Klassenraum vergewissert sich, dass die Klasse/der Kurs den Raum in einem aufgeräumten Zustand verlässt.
Besonders in der Georgstraße übernehmen die Oberstufenschüler*innen die Verantwortung für ihre Lernumgebung und sorgen dafür, dass die Kursräume und die Aufenthaltsräume sauber und aufgeräumt sind und bleiben.
2. Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen
Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler*innen auf dem Pausenhof, vor der Schule oder im Erdgeschoss (Foyer, Eingangshalle) auf. Ab 8:00 Uhr gehen die Schüler*innen zu den Klassen- und Fachräumen, diese werden kurz vor Unterrichtsbeginn geöffnet.
In den („großen“) Pausen verlassen die Schüler*innen der Sekundarstufe I ihre Klassen- und Kursräume und gehen auf den Pausenhof. Die Klassen- und Kursräume werden zu Beginn der Pausen von den Fachlehrkräften abgeschlossen. Wenn nach den Pausen Unterricht in anderen Räumen stattfindet, nehmen die Schüler*innen ihr Material mit in die Pause. Die Schüler*innen der Sekundarstufe I verbringen ihre Pausen auf dem Schulhof. Bei Regenpausen (3-maliges Klingelzeichen) können die Schüler*innen in ihren Klassenräumen bleiben.
In den 5-Minuten-Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in ihren Klassenräumen, auf ihren Fluren oder wechseln in die Fachräume.
Die Mittagspausen verbringen die Schüler*innen der Sekundarstufe I in der Regel in der Mensa, dem Schulhof oder anderen festgelegten Pausenräumen. Schüler*innen der Klassen 9 und 10 dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen (nach Antrag der Erziehungsberechtigten und Genehmigung durch die Schulleitung).
3. Vermeidung von Unfällen
Alle Mitglieder der Schulgemeinde sind zur Unfallvermeidung verpflichtet. Alle Spiele oder Verhaltensweisen, die die Gesundheit gefährden, sind auf dem Schulgelände untersagt (z.B. schnelles Laufen und Ballspielen im Schulgebäude, das Werfen mit harten Gegenständen z.B. Kastanien, Schneebälle, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, z.B. Messern, der Konsum von Drogen, z.B. Alkohol, Nikotin oder Cannabis) Das Mitbringen von Zigaretten, E-Liquids, Cannabis, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln ist nicht erwünscht.
Unfälle und andere besondere Vorkommnisse sind unverzüglich einer Lehrperson, einer/ einem Hausmeister*in oder im Sekretariat zu melden.
Soweit keine andere Verständigung der Mitglieder des Schulsanitätsdienstes möglich ist, wird dieser durch viermaliges kurzes Schellen gebeten, sich vor dem Sekretariat einzufinden.
Fahrräder, Skateboards, Roller etc. werden zu den Fahrradständern geschoben.
Alle Mitglieder der Schulgemeinde sind verpflichtet, sich über den Alarmplan der Schule zu informieren und ihn im Notfall und bei Übungen zu beachten. Dauerklingeln bzw. Dauerton der Sirene bedeutet Feueralarm. Alle verlassen entsprechend der Fluchtpläne das Gebäude.
Ballspiele sind ausschließlich auf dem Pausenhof „Eiche“ (zur LVR-Schule hin) erlaubt.
Basketball spielen auf die Körbe (nur mit Softbasketbällen) und Tischtennis an den Platten (mit Softball oder Tischtennisball) ist auf dem Pausenhof „Steinkreis“ erlaubt.
4. Sonstiges
Das Sekretariat ist für allgemeine Belange der Schüler*innen während der großen Pausen geöffnet (z.B.: Schüler*innenausweise, Schulbescheinigungen, KVB-Ausweise usw.). Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben bzw. können in der Hausmeisterloge abgeholt werden.
Für die Nutzung von mobilen Endgeräten durch die Schüler*innen gelten besondere Regelungen. Für Wertsachen und Geldbeträge wird keine Haftung übernommen.
Die Schulkonferenz hat folgende Regelungen am 20.09.2023 beschlossen:
(i) Der Aufenthalt in den großen Pausen ist an folgenden Orten genehmigt:
- Mensa
- Zwischen Treppenhaus 4 und Treppenhaus 2 im Erdgeschoss und 1. Etage
(ii) Ergänzung: Mobile Endgeräte
SuS der Oberstufe dürfen in der Mensa und auf dem Schulhof Georgsplatz (außerhalb der Pausenzeiten der Sek I) digitale Endgeräte (ausschließlich) für schulische Zwecke im Schuljahr 23/24 nutzen.
(iii) Für SuS der Klasse 10 gelten die Regeln wie für die Klassen 7/8/9