„pädagogisch und pädagogisch-organisatorischer Plan zum Distanzunterricht“
(Stand 23.11.2020 – verabschiedet Schulkonferenz 25.11.2020)
Das folgende Konzept legt organisatorische und pädagogisch-organisatorische Handlungsperspektiven der Kaiserin-Augusta-Schule fest, um unterschiedliche Szenarien des Zusammenspielens von Präsenz- und Distanzunterricht zu begegnen. Distanzunterricht kommt nur bei einem durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehen in Betracht.
Hier finden Sie unsere definierten pädagogischen und pädagogisch-organisatorischen Standards für das „Lernen auf Distanz“:
(Padlet Konzept : Präsenz- und Distanzunterricht)
Grundsätze:
Vertretungsunterricht hat Vorrang vor Distanzunterricht. Auch jahrgangsbezogene und – soweit erforderlich – jahrgangsübergreifende zusammengesetzte feste Gruppen können zum Sicherstellen des Präsenzunterrichts gebildet werden. Erst wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten Präsenzunterricht nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann, findet Distanzunterricht statt. Dies gilt insbesondere für die Jahrgangsstufen 5 & 6 sowie in den Abschlussklassen; hier findet soweit wie möglich das Vertretungskonzept seine Anwendung.
Im Folgenden geht dieses Konzept auf folgende Fälle ein:
- Kolleg*innen können Corona bedingt keinen Präsenzunterricht erteilen
- Schüler*innen können Corona bedingt nicht am Präsenzunterricht teilnehmen
(1) Kolleg*innen können aus Corona-bedingten Infektionsschutzgründen keinen Präsenzunterricht erteilen (z.B. Quantäne)
Kolleginnen und Kollegen, die keinen Präsenzunterricht erteilen können, kommen ihrer Unterrichtsverpflichtung nach, indem sie
- Unterricht auf Distanz im Rahmen des Stundenplans durchführen oder
- Schüler*innen in Quarantäne im Lernprozess begleiten und prozessbegleitendes und entwicklungsorientiertes Feedback geben
- sonstige schulische (ggf. Verwaltungs-) Aufgaben übernehmen.
(a) Unterricht auf Distanz im Rahmen des Stundenplans
Diese Kolleg*innen sind unter anderem für die pädagogischen, didaktischen und methodischen Aspekte des Unterrichts, die Lerninhalte, die Diagnose des Lernfortschritts und Leistungsüberprüfung und -bewertung verantwortlich.
Vor Ort sichert, soweit dies im Rahmen der Kapazitäten an Personal notwendig und möglich ist, ein(e) Kolleg*in die notwendige Aufsicht der Lerngruppe und die Versorgung der Lerngruppe mit den benötigten Unterlagen (z.B. Kopien, Ipads). Soweit es aus schulorganisatorischen Gründen möglich ist, wird mindestens eine Stunde pro Woche von einer Fachlehrer*in beaufsichtigt. Durch die Bildung dieser festen Lehrerteams findet eine Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht statt.
Bei der Gestaltung des Unterrichts aus Distanz richten sich die Kolleg*innen nach den Vorgaben des Landes NRW („Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht“), zu finden unter http://broschüren.nrw/distanzunterricht/home/#!/Home (letzter Zugriff: 4. August 2020)
Der/dem Fachlehrer*in steht ein digital ausgestatteter Arbeitsplatz an der Schule zur Verfügung, falls diese(r) zu Hause nicht über eine entsprechende technische Ausstattung verfügt. Die Sicherstellung aller notwendiger Hygienevorgaben an der Schule ist dabei zu beachten.
Findet Distanzunterricht statt, ist der/die Fachkolleg*in ist während der gesamten Unterrichtsstunde für die Schüler*innen der jeweiligen Lerngruppe über das Tool „Teams von M 365“ erreichbar, um so eine synchrone Kommunikation zu sichern. Dies kann per Chat oder Videokonferenz erfolgen. Dafür liegen in der jeweiligen Unterrichtsgruppe im Klassenraum mind. ein Ipad bereit, die von der Vertretungslehrer*in vor der Stunde (bei Doppelstunden vor der ersten dieser Unterrichtsstunden) aus dem Sekretariat abgeholt und in die Lerngruppe gebracht werden.
Die Lehrkraft informiert die Eltern und Schüler*innen in der ersten Unterrichtswoche über konkrete Absprachen zur Leistungsbewertung und -messung, Kommunikation (mit Eltern und Schüler*innen), Feedbackverfahren an Schüler*innen und weitere Besonderheiten.
Sollte es nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich sein, für alle Stunden eine Vertretungskraft vor Ort zur Verfügung zu stellen, müssen einzelne Stunden in Form vom „Distanzlernen“ unterrichtet werden. Dabei könnten ggf. nur einzelne Randstunden oder ganze Schultage betroffen sein.
Teambildungen auch über Klassengrenzen hinweg sind denkbar.
(2) Schüler*innen können Corona-bedingt nicht am Präsenzunterricht teilnehmen (z.B. Quarantäne/vorübergehende Beurlaubung im Zusammenhang mit Corona)
Die Teilnahme am Distanzunterricht ist in diesem Fall verpflichtend. Leistungsbewertungen sollen so weit wie möglich vor Ort an der Schule stattfinden. Die Grundsätze der Leistungsbewertung (die auf eine mögliche Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht abgestimmt sind) werden zu Beginn des Schuljahres verbindlich und hinreichend klar von den Fachschaften festgelegt und Schulkonferenz, Schulpflegschaft und Schüler*innen und Eltern kommuniziert.
Im Falle einer Covid 19 Diagnose oder einer verordneten vorsorglichen Quarantäne ergibt sich folgender organisatorische Ablauf:
2.1 Ganze Klasse oder Stufe kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen
Der Unterricht dieser Schüler findet im Rahmen von „Lernen auf Distanz“ statt, dessen Standards oben definiert wurden. Sollte es im Einzelfall rechtlich möglich sein (z.B. keine Corona Erkrankung, keine Quarantäne), wird es Schüler*innen im Rahmen der schulischen Möglichkeiten ermöglicht, vor Ort unter Nutzung des eigenen oder eines von der Schule zur Verfügung gestellten Gerätes an der Schule vor Ort zu arbeiten (vgl. Notbetreuung vor Ort).
2.2 Einzelne Schüler*innen einer Klasse/Stufe können Corona bedingt nicht am Präsenzunterricht teilnehmen
Diese Schüler*innen werden im Distanzunterricht beschult. Dabei gelten die oben definierten Grundsätze.
Eine enge Kommunikation mit und regelmäßiges Feedback durch Mitschüler*innen (Peerfeedback) und Lehrer*innen ist über unterschiedliche Kanäle möglich: per Mail, Telefon, Chat oder Videocall über Teams.
Dem/der fehlenden Schüler*in wird für jedes Fach ein „Lernbuddy“ oder eine feste „Lerngruppe“ durch die Lehrkraft zugewiesen. Diese halten zum einen den Kontakt zum fehlenden Schüler/zu der fehlenden Schülerin aufrecht und sind andererseits Ansprechpartner für Fragen. Denkbar ist, dass im Rahmen einer Unterrichtsstunde eine Kommunikation (z.B. mittels Mail, Telefon, Videocall, -chat) zwischen Lehrer/Lernbuddy/-gruppe und Schüler*in im Distanzlernen stattfindet. So kann eine enge soziale Einbindung gewährleistet werden.
Darüber hinaus können die zum Anfang vom Jahrgang 5 initiierten Klassenpaten, Frau Rochholz und Mitarbeiter von Netzwerk e.V. als Ansprechpartner (auch in außerunterrichtlichen Belangen) eine wichtige Unterstützung leisten.