Grundsätze: Vertretungskonzept 

Das Vertretungskonzept basiert u.a. auf dem Landesbeamtengesetz (LBG, § 61), den

Regelungen des SGB, dem Schulgesetz (u.a. §§ 57,68,93), der Allgemeinen

Dienstordnung (u.a. § 10, 12, 13) und verschiedenen Runderlassen, u.a. zur Mehrarbeit, Ganztag

1. Der im Stundenplan festgelegte Unterricht kann in folgenden Situationen nicht planmäßig erteilt werden.

  • Lehrkräfte erkranken.
  • Lehrkräfte stehen wegen einer Fortbildung nicht zur Verfügung.
  • Es findet für eine Lerngruppe eine von Lehrkräften begleitete Exkursion statt.
  • Durch Klassen-, Studien- oder Austauschfahrten stehen Lehrkräfte nicht zur Verfügung.
  • Es finden Veranstaltungen oder Exkursionen im Rahmen eines Schüleraustausches statt.
  • Es finden Veranstaltungen mit Kooperationspartnern statt.
  • Es finden Projekte, Methodentage oder sonstige schulische Veranstaltungen (Sport, Politik etc.) statt.
  • Es finden Wettbewerbe und sonstige unterrichtsbezogene Projekte (Jugend debattiert, Lesewettbewerbe und Autorenlesungen etc.) statt.

2. Organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall:

Wenn eine Situation wie unter 1) beschrieben auftritt, müssen Vertretungen eingerichtet werden.

  1. Langfristige Terminplanung / Genehmigung von Veranstaltungen: Es gehört zum pädagogischen Selbstverständnis der Schule, dass Lernen auch einer besonderen Methodik und Anschauung bedarf (Projekte, Außerschulische Lernorte, Begegnung etc.). Um zu vermeiden, dass durch diese Aktivitäten einzelner Lerngruppen das Gesamtsystem durch unterrichtsorganisatorische Folgewirkungen zu stark belastet wird, gilt, dass Planungen rechtzeitig und langfristig erfolgen sollen (mindestens 5 Werktag vor der Exkursion die Genehmigung bei der stellvertretenden Schulleitung und Vorabinformation der Vertretungsplaner). Solche Veranstaltungen sind in der Sekundarstufe II nur in bestimmten Phasen möglich. Die übrigen Phasen sind ‚Ruhephasen’, in denen eine Genehmigung solcher Aktivitäten in der Regel nicht erfolgen soll. Die exkursionsfreien Zeiten für die Sekundarstufe II sind im Terminkalender der KAS ausgewiesen.
    Die Genehmigung von Unterrichtsprojekten, Veranstaltungen und Fortbildungen, die unterrichtsorganisatorische Auswirkungen haben, ist davon abhängig, welche weiteren unterrichtsorganisatorischen Belastungen zu diesem Zeitpunkt für den angestrebten Termin bestehen bzw. wie hoch der absehbare Vertretungsbedarf ist.
  2. Systemisch denken: Um die Unterrichtsversorgung sicherstellen zu können, bedarf es der gemeinsamen Anstrengung und Verständigung; die Grundsätze sind im Schulprogramm festgelegt:
    Eltern der KAS stellen ihre Erwartungen an die Schule darauf ein, dass einerseits besondere schulische Veranstaltungen und Unterrichtsangebote (Projekte, Fahrten etc.) immer organisatorisch gesehen systemische Auswirkungen haben und deshalb nur in vertretbarem Maße stattfinden können und dass sie andererseits damit auftretende Belastungen akzeptieren.
    2. Die Schülerschaft verhält sich in Vertretungsstunden lernorientiert. Sie arbeitet im Falle von Vertretungsstunden im Vertretungsunterricht aktiv mit bzw. bearbeitet die Selbstlernmaterialien und Aufgabenstellungen, die vorgegeben werden.
    3. Lehrer*innen sorgen für eine möglichst fächerbezogene und lernorientierte Beschäftigung der Schüler*innen durch geeignete Lernmaterialien, die aus Aufgaben erwachsen, die zwischen ausfallender Lehrkraft und Vertretungskraft vereinbart wurden bzw. von der Fachlehrkraft zur Verfügung gestellt wurden, oder aus langfristigen Unterrichtsprojekten.

    Während der Zeiten, in denen Austauschprogramme etc. stattfinden, sollen möglichst keine Fortbildungen, Exkursionen, mündliche Prüfungen liegen. Es werden Exkursionssperretage durch die Schulleitung im Schulkalender ausgewiesen.

 

  1. Vertretungsunterricht SI: Da die KAS eine Ganztagsschule ist, werden grundsätzlich alle Stunden vertreten. Randstunden werden dann vertreten, wenn eine ausreichende ‚Vertretungsreserve’ vorhanden ist.
    Von dieser Regelung ausgenommen sind freiwillige Arbeitsgemeinschaften und besondere Förderstunden (z.B. LRS-Förderung)
    Der Einsatz der Lehrer*innen für die Vertretungen erfolgt nach folgendem Prioritätsprinzip:
    1) Freigesetzte Lehrkraft,
    2) Lehrkraft nach Bereitschaftsstundenplan (zuerst “Bereitschaft”, dann “Springer”),
    3) nur in Ausnahmefällen: sonstige Lehrkraft.

    Für den Fall, dass keine Lehrkraft mit Bereitschaft für den

Vertretungsunterricht zur Verfügung steht,…

  • …wird die Klasse von einer Lehrkraft, die gleichzeitig selbst Unterricht hat, betreut (Mitführung/Betreuung).
  • …bearbeitet ein Oberstufenkurs gemäß Abschnitt 2d Aufgaben in Eigenverantwortung und die freigesetzte Lehrkraft übernimmt den Vertretungsunterricht.
  • …werden die Schülerinnen und Schüler einer Klasse / eines Kurses auf die Parallelklassen / auf Parallelkurse aufgeteilt

Wenn möglich wird aus diesen Gruppen eine Lehrkraft für den

Vertretungsunterricht bestimmt, die in der zu vertretenden Klasse bzw. das zu vertretende Fach unterrichtet.

 

Diese Auswahl hängt u.a. von der vorliegenden Aufgabenstellung ab.
Lehramtsanwärter werden nur nach persönlicher Absprache zur Vertretung eingesetzt. Unterrichten sie den zu vertretenden Unterricht im Rahmen ihres Ausbildungsunterrichts, so sollen sie in der Regel auch die Vertretung dieses Unterrichts übernehmen.

  1. Vertretungsunterricht SII:  In der SII wird der Vertretungsunterricht in der Weise sichergestellt, dass die Schüler*innen und Schüler der SII in den Stunden, in denen die Fachlehrkraft nicht zur Verfügung steht, an den festgelegten Aufgaben und Modulen in Eigenverantwortung weiterarbeiten.

Die Schule stellt dafür die Mensa und der Oberstufenraum zur Verfügung. Die Aufgabenstellungen für diese Stunden ergeben sich

  1. aus den Aufgaben, die im Falle eines unvorhergesehenen Ausfalls die Fachlehrkraft auf digitalem Wege (Webuntis, Teams) vorgibt,
  2. aus längerfristigen Projektaufgaben, die im Vorfeld oder per Mitteilung bekannt gegeben wurden, und
  3. aus der Bearbeitung von Lernmodulen. Diese werden bei der Halbjahresplanung am Anfang des Schulhalbjahrs auf der Basis der Curricula und der Vorgaben zum Zentralabitur von der jeweiligen Lehrkraft mitgeteilt und in TEAMS hochgeladen. Im Übrigen stehen den Schüler*innen und Schülern die Mensa und der Oberstufenraum zur Verfügung.
  4. Bereitschafts-Stundenplan: Jede Vollzeit beschäftigte Lehrkraft steht in vier Bereitschaftsstunden in der Woche zur Verfügung. In Einzelfällen kann aus organisatorischen Gründen davon abgewichen werden. Im Bereitschafts-Stundenplan steht für jede Stunde eine bedarfsgerechte Anzahl von Lehrkräften für den Vertretungseinsatz zur Verfügung. Für nicht eingesetzte Bereitschaftslehrkräfte steht das Arbeitszimmer (B 105) zur Verfügung.
  5. Inhalt von Vertretungsstunden: Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden. Es findet Fachunterricht statt, soweit die vertretende Lehrkraft fachlich dazu in der Lage ist. Die ausfallende Lehrkraft bzw. das Lehrkräfteteam der Klasse stellt Lernmaterial und Aufgabenstellungen zur Verfügung. Als Unterrichtsinhalt gelten auch langfristige Aufgabenstellungen, die sich aus dem Fachunterricht ergeben oder in der Halbjahresplanung vom Klassenteam vorgesehen waren (Lektüren, Produktionen etc.). Es können auch methodische Übungen eingesetzt werden.

3. Vereinbarungen:

  • Die Klassenteams stellen sicher, dass in allen Klassen der SI Aufgabenstellungen für kurz- oder langfristig anfallende Vertretungsstunden zur Verfügung stehen. Im Lehrerzimmer und auf der Taskcard werden die ständigen Vertretungsaufgaben der Klassen bekannt gegeben.

Die SuS bearbeiten in Vertretungsstunden folgende Aufgaben:

  1. Vertretungsaufgaben der Fachlehrkraft.
  2. Für den Fall, dass die Fachlehrkraft keine Aufgaben stellen kann: Dauervertretungsaufgaben der Fachschaften (Aushang der halbjährlich wechselnden Zuständigkeiten im Lehrerzimmer)

Die Verteilung der Fächer auf die Halbjahre lautet:

HalbjahrFach
5.1Deutsch
5.2Englisch
6.1Mathematik
6.2Deutsch
7.1Mathematik
7.2Französisch
8.1Englisch
8.2Französisch
9.1Deutsch
9.2Mathematik
10.1Englisch/ Mathematik
10.2Deutsch/

Französisch

Die Vertretungslehrkraft informiert den Fachvorsitz, sobald die Dauervertretungs-aufgaben abgeschlossen wurden.

  • Bei vorhersehbaren Ausfällen (Dienstveranstaltungen / Fortbildungen / Sonderurlaub etc.) werden geeignete Materialien und Aufgabenstellungen von der fehlenden Lehrkraft zur Verfügung gestellt und selbstständig ausgedruckt und vervielfältigt. Sie liegen rechtzeitig im Regal im Vertretungsbüro bereit bzw. die Schülerinnen und Schüler erhalten diese. In der SII wird die Lerngruppe rechtzeitig über die Aufgabenstellung informiert. Sie wird in WEBUNTIS vermerkt.
  • Bei unvorhergesehenen Erkrankungen werden, soweit der akute

Gesundheitszustand das nicht verhindert, Selbstlernaufgaben an die Schule weitergegeben, die die vertretende Lehrkraft in WEBUNTIS einsehen kann.

  • Die Lehrkraft, die im Laufe des Tages erkrankt, melden sich bei der Schulleitung ab und informieren die Vertretungsplaner schnellstmöglich.

(Stand März 2024)