Informationen zum Anmeldeverfahren für den Jahrgang 5 im Schuljahr 2025/26
Liebe Erziehungsberechtigte,
herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Kaiserin-Augusta-Schule. Unsere Schule können Sie am Informationsabend für Grundschuleltern (26.11.2025) sowie an unseren zwei Tagen der offenen Tür (29.11.2025 und 24.01.2026) kennenlernen.
Sie müssen sich für diese Informationsveranstaltungen nicht anmelden. Wir laden Sie herzlich ein, in unsere Schule zu kommen. Bringen Sie an den Tagen der offenen Tür sehr gerne Ihr Kind mit. Am besten betreten Sie unsere Schule über unseren Nebeneingang in der Follerstraße.
Ist Ihr Kind entsprechend der Grundschulempfehlung für die Schulform Gymnasium uneingeschränkt geeignet, müssen Sie nur unseren Anmeldebogen ausfüllen sowie die anderen Dokumente (siehe unten) innerhalb des Anmeldezeitraums im Sekretariat unserer Schule abgeben.
Der Anmeldezeitraum wird Ende Februar/Anfang März 2026 sein. Der genaue Termin wird in Kürze bekanntgegeben. Falls Sie die Anmeldeunterlagen per Post zuschicken sollten, versenden Sie diese bitte zeitlich so, dass sie im angegebenen Anmeldezeitraum bei uns angekommen sind.
Sollte Ihr Kind für eine andere Schulform (Realschule/Hauptschule) geeignet sein, müssen Sie bitte zunächst im Sekretariat unserer Schule einen Termin für das verpflichtende persönliche Beratungsgespräch vereinbaren (0221-47447470). Bitte bringen Sie Ihr Kind zu dem Beratungsgespräch mit. Bei einer eingeschränkten Gymnasialempfehlung Ihres Kindes bieten wir Ihnen und Ihrem Kind das persönliche Beratungsgespräch an.
Folgen Sie den unten stehenden Tabs, je nachdem ob Sie ihr Kind nach der Grundschulzeit, nach der Realschulzeit (Übergang in die Sekundarstufe II) oder aus anderen Anlässen bei uns anmelden möchten.
Anmeldung…
Anmeldung für zukünftige Schüler*innen der fünften Klasse
Es können ausschließlich Kinder in die Klasse 5 aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in Köln haben. Diese Vorgabe durch den Schulträger, die Stadt Köln, ist verpflichtend.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Den Anmeldeschein der Stadt Köln, den Sie von der Grundschule erhalten, im Original
- Halbjahreszeugnis (in Kopie)
- ausgefülltes Anmeldeformular der KAS, bitte beide Seiten in Druckbuchstaben ausfüllen: Anmeldeformular als pdf oder Anmeldeformular als docx. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten ist notwendig. Die Zweitwunsch-Schule wird nicht erfasst.
- Falls Sie alleine sorgeberechtigt sind, schicken Sie bitte einen Nachweis darüber (z.B. den Bescheid des Familiengerichts) mit oder reichen Sie diesen zeitnah nach.
- ausgefüllte Einwilligungserklärung in die Nutzung von Microsoft Office – bitte lesen Sie dazu die Informationen zur Nutzung von Microsoft Office durch,
- Erklärung zur Verwendung der Bild- und Ton-Dateien: Einwilligung zur Verarbeitung von Bild- und Tondaten – lesen Sie sich dazu bitte auch die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern durch
Bitte lesen Sie sich zudem das Merkblatt zum Impfschutz durch.
Sie erreichen das Sekretariat telefonisch über 0221/47447470 oder per Mail über sekretariat.kas(at)stadt-koeln.de
Mitteilung über die Aufnahme des Kindes:
Der Zeitpunkt der Anmeldung und die Reihenfolge entscheiden nicht über die Aufnahme. Über diese wird erst entschieden, wenn alle Anmeldungen vorliegen und die Aufnahmekapazität ermittelt werden kann.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Anzahl der Schulplätze, kommen folgende Aufnahmekriterien an der Kaiserin-Augusta-Schule (gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr.6 APO-SI) zur Anwendung:
- die bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern,
- das ausgewogene Verhältnis von Mädchen und Jungen und
- das Losverfahren
Allgemeine Informationen zur Anmeldung an der weiterführenden Schule in der Stadt Köln erhalten Sie hier: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20065/index.html
Anmeldung nach der Realschule/Sek II
Die Anmeldung erfolgt über das zentrale Bewerbungsportal der Stadt Köln: Schulbewerbung Köln (schulbewerbung-koeln.de).
An den Tagen der offenen Tür findet eine Beratung für künftige Oberstufenschüler*innen im Anschluss an die offizielle Begrüßung in der Aula statt.
Aus anderen Anlässen
Die Aufnahme in die KAS ist möglich, wenn die schullaufbahnrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind (§ 46 SchG: Aufnahme in die Schule, Schulwechsel), die Aufnahmekapazitäten nicht erschöpft sind, die pädagogische Situation in den Lerngruppen die Aufnahme rechtfertigt und ein Aufnahmegespräch mit dem Schulleiter stattgefunden hat. Bitte wenden Sie sich bei einem Aufnahmewunsch an das Schulsekretariat. Wir helfen Ihnen gerne weiter.